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Qualitätsstufen 1-4

Diese Qualitätsmerkmale beziehen sich auf Trockenbauflächen.

Für Gipskartonplatten werden je nach Fugenart und dem teilweise erforderlichen Bewehrungsstreifen, unterschiedliche Spachtelmassen verwendet. Als Spachtelmassen gelangen gipshaltige Fugenfüller,  und gebrauchsfertige Spachtelmassen zum Einsatz. Als Bewehrungsstreifen verwendet man solche aus aus Papier, Glasfaser und Kunstfaser-Gittergewebe. Glasfasergewebe sind nur für die Handverarbeitung einsatzfähig, während Papierstreifen sowohl für die Handverarbeitung als auch für die Maschinenverarbeitung eingesetzt werden können. Kunstfaser-Gittergewebe zeichnen sich durch eine hohe Reißfestigkeit aus.

Das Problem bei der Verspachtelung von Gipsplatten liegt darin, dass es keine Norm in Bezug der Oberflächen und der Ebenheitsqualitäten gibt. Um den erforderlichen Normen zu genügen, reicht in der Regel ein Spachtelgang aus.

Bis vor kurzem gab es zwei Qualitätsstandards bei der Spachtelung von Gipskartonplatten. Bei der Standardverspachtelung sollte deren Oberflächenqualität ausreichend für normale Dispersionsfarbanstriche mit dem Farblroller oder Tapeten in Raufaserqualität sein. Alle höheren Qualitätsanforderungen verlangten die Sonderverspachtelung, die aber gezielt ausgeschrieben werden musste.
Im Juni 2002 wurde das Merkblatt Nr.2 „Verspachtelung von Gipsplatten – Oberflächengüten“ des Bundesverbandes der Gips- und Gipsplattenindustrie in Zusammenhang mit der BAKT (Bundesarbeitskreis Trockenbau) und den Handwerksverbänden (u.a. dem Deutschen Stuckgewerbebund) überarbeitet und neu herausgegeben.
In diesem Merkblatt sind nun vier Qualitätsstufen der Oberflächengüte beschrieben:

Q 1 – Qualitätsstufe 1

An die Oberflächen werden keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt. Es reicht eine Grundverspachtelung der Fugen und der Schrauben/Befestigungsmittel.

Q 2 – Qualitätsstufe 2

Diese Verspachtelung entspricht der früheren Standardverspachtelung. Nach der Grundverspachtelung (Q1) müssen die Fugen, Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse bis zum Erreichen eines stufenlosen Überganges zur Plattenoberfläche nachgespachtelt werden.

Q3 – Qualitätsstufe 3

An die Oberfläche werden erhöhte Ansprüche gestellt. Nach der Standardverspachtelung (Q2) müssen die Fugen breit ausgespachtelt, sowie durch scharfes Abziehen der restlichen Gips-Kartonoberfläche die Poren mit Spachtelmasse geschlossen werden.

Q4 – Qualitätsstufe 4

Die Qualitätsstufe 4 erfüllt die höchsten Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche. Um dieses zu erreichen, muss man die Oberfläche vollflächig spachteln. Nach der Standardverspachtelung (Q2) werden die Fugen breit ausgespachtelt sowie die gesamte Fläche vollflächig mit geeigneter Spachtelmasse bis zu 3 mm dick überzogen und geglättet.
Die Oberflächen mit der Qualitätsstufe 4 eignen sich insbesondere für hochwertige Anstriche sowie für die Lasur-, Spachtel- und Glätttechnik.

Für das Erreichen der Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 ist es Voraussetzung, dass zwischen den einzelnen Arbeitsschritten die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden.
Um die Qualitätsstufen Q3 und Q4 zu erhalten, ist es zwingend notwendig, dass diese zusätzlichen Leistungen auch in der Ausschreibung eindeutig und erschöpfend beschrieben sind und vertraglich vereinbart werden. Sicherheitshalber sollte die spätere Endbeschichtung beschrieben sein. Wird in der Ausschreibung keine Angaben zu den Oberflächen und der Ebenheit genannt, wird immer eine Standardverspachtelung (Q2) ausgeführt.
Ist bei der Abnahme vorgesehen, dass Streiflicht als Abnahmekriterium zum Tragen kommt, ist dieses ebenfalls vorher festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. In diesem Fall ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bei den Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind.

 

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